Datum/Uhrzeit 10.01.2025 19:30 - 21:00 |
Kursort Aula der Compeschule |
Kategorie/n |
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Kooperation mit der Schleswig-Holsteinischen Universitäts-Gesellschaft
Leitung: Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg, Hermann Kantorowicz
Institut für juristische Grundlagenforschung
Der Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Religion wird üblicherweise vor allem abwehrrechtlich gedacht: Menschenrechte, das heißt vor allem die Religionsfreiheit, dienen danach zum Schutz der Religion und ihrer freien Ausübung. Näher betrachtet ist das Verhältnis aber komplizierter. Nicht nur können sich Religionen auch gegen menschenrechtliche Grundsätze stellen, etwa, wenn sie in ihren Glaubenslehren mit Bezug auf die Gleichberechtigung der Geschlechter oder die Homosexualität kritische, das heißt diskriminierende Positionen vertreten. Die Menschenrechte können zudem, und zwar schon im 18. Jahrhundert, aber ebenso in der Gegenwart, selbst eine Art religiöser Verehrung genießen. Sie übernehmen dann eine soziale Funktion, die traditionell von der Religion ausgefüllt wurde. Der Vortrag analysiert diese verschiedenen Ebenen des Verhltnisses von Religion und Menschenrechten und diskutiert ihre Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft.
Termin: Freitag, 10.01.2025, 19:30 bis 21:00 Uhr
Ort: Aula der Compeschule Schwarzenbek, Breslauer Str. 1
Eintritt: 6,00 € für Gäste, freier Eintritt für Mitglieder der SHUG